Brandschutz in den Landesbauordnungen: So planen Sie transparente Architektur rechtssicher

Brandschutz in den Landesbauordnungen: Strategien für die rechtssichere Planung transparenter Architektur

Transparente Fassaden, offene Atrien und lichtdurchflutete Fluchtwege gehören heute zum architektonischen Standard. Was für den Entwurf einen Gewinn an Offenheit bedeutet, bewertet die Bauaufsicht jedoch als mögliche Brandlast und Gefahrenzone. Brandschutz ist in Deutschland deshalb kein freiwilliger Zusatz, sondern über die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer verbindlich geregelt.

Verantwortlich für die Komplexität ist der Föderalismus: Feuer verhält sich physikalisch überall gleich, die rechtlichen Vorgaben für Bauteile wie Brandschutzverglasungen weichen zwischen Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Berlin aber häufig im Detail voneinander ab. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert als Planer, Architekt oder Investor kostspielige Umplanungen, Verzögerungen bei der Abnahme – oder im Ernstfall die Haftung im Schadensfall.

Rechtsrahmen: von der Musterbauordnung zur Landesbauordnung

Die Musterbauordnung (MBO) gibt lediglich den Rahmen vor. Herausgegeben von der Bauministerkonferenz, besitzt sie selbst keine Gesetzeskraft, dient den 16 Ländern aber als Vorlage für ihre jeweilige Landesbauordnung.

Warum es überhaupt Unterschiede gibt

Jedes Bundesland darf die MBO an seine regionalen Erfordernisse anpassen. In der BauO NRW etwa finden sich für dicht bebaute Ballungsräume oft schärfere Brandschutzvorgaben, während die BayBO (Bayerische Bauordnung) zuletzt vor allem den Holzbau vereinfacht und dabei von der MBO abgewichen ist.

Für die Planung gilt: Ausschlaggebend ist stets die LBO jenes Landes, in dem gebaut wird. Hinzu kommen die einschlägigen Sonderbauverordnungen – etwa für Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten –, die die LBO-Vorgaben vielfach zusätzlich verschärfen oder konkretisieren.

Gebäudeklassen 1 bis 5 – der Ausgangspunkt der Planung

  • GK 1 & 2: Freistehende Wohnhäuser oder kleine Einheiten bis 7 m Höhe; die inneren Brandschutzanforderungen bleiben moderat. Brandschutzglas kommt hier meist nur an Grundstücksgrenzen oder in besonderen Heizräumen ins Spiel.
  • GK 3: Bauten bis 7 m Höhe mit mehr als zwei Nutzungseinheiten. Häufig verlangt die LBO feuerhemmende Bauteile (30 Minuten). Transparente Abschlüsse in Fluren müssen dann bereits die Brandschutznorm einhalten – beispielsweise mit ARDOREX® Arnold Fire in Klasse EI 30, das als Verbundglas bis zu 86 % Lichttransmission erreicht (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).
  • GK 4: Gebäude bis 13 m Höhe mit Nutzungseinheiten bis 400 m². Die Anforderung wächst auf hochfeuerhemmend (60 Minuten). An dieser kritischen Schwelle steht oft die Entscheidung zwischen E 60 (reiner Raumabschluss) und EI 60 (mit Wärmedämmung) an. Bewährt hat sich hier ARDOREX® Arnold Fire EI 60.18 mit einem Ug-Wert von 4,6 W/(m²K) im Verbundglas.
  • GK 5 & Sonderbauten: Gebäude über 13 m Höhe oder solche mit besonderer Art und Nutzung; hier gilt in der Regel feuerbeständig (90 Minuten). In den Treppenräumen dieser Klassen ist eine transparente Planung ohne hochleistungsfähiges Brandschutzglas (EI 90) kaum realisierbar. ARDOREX® Arnold Fire EI 90.24 erreicht diese Klasse bei bis zu 84 % Lichttransmission.

Was die LBO schützt: drei zentrale Ziele

  1. Brandentstehung vermeiden: Glas spielt dabei eine Nebenrolle, weil es als nichtbrennbarer Baustoff (A1/A2 nach DIN 4102) eingestuft ist.
  2. Brandausbreitung begrenzen: Hier kommt die Brandschutzverglasung zum Zug. Sie soll verhindern, dass Feuer von einem Brandabschnitt in den nächsten übergreift (Brandwände, Trennwände).
  3. Menschen und Tiere retten: das kritischste Ziel. Rettungswege – notwendige Flure und Treppenräume – müssen über eine definierte Dauer rauchfrei bleiben und vor Strahlungswärme schützen. Genau hier punktet ARDOREX®: Die Hydrogelschicht begrenzt die Temperatur auf der Kaltseite im Mittel auf weniger als 140 K über der Ausgangstemperatur.

E, EW und EI: die europäische Klassifizierung im Detail

Um die LBO-Vorgaben korrekt umzusetzen, müssen Planer die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 sicher beherrschen.

E (Integrity) – der Raumabschluss

Historisch als G-Glas geführt. Solche Verglasungen halten allein Flammen und Rauch zurück; die gefährliche Wärmestrahlung dringt nahezu ungehindert hindurch. Laut LBO nur dort zulässig, wo keine brennbaren Stoffe in der Nähe liegen und niemand unmittelbar gefährdet ist – etwa bei Oberlichtern oder Abschlüssen ohne Fluchtwegbezug.

EW (Radiation) – die Strahlungsbegrenzung

Eine Zwischenstufe, die in den deutschen LBOs selten ausdrücklich gefordert, aber oft als Kompensation eingesetzt wird. EW-Glas hält die Strahlungswärme in einem Meter Abstand unter 15 kW/m².

EI (Insulation) – die Wärmedämmung

National als F-Glas bezeichnet und der höchste Brandschutzstandard. EI-Glas schützt umfassend vor Flammen, Rauch und Hitze; auf der feuerabgewandten Seite darf sich die Scheibe im Mittel um höchstens 140 K über die Ausgangstemperatur erwärmen. ARDOREX® Arnold Fire deckt die Klassen EI 30 bis EI 120 ab (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024). Laut LBO ist EI für sämtliche Verglasungen in notwendigen Fluren und Treppenräumen zwingend – zur Sicherung der Evakuierung.

Brandschutz in den Landesbauordnungen: So planen Sie transparente Architektur rechtssicher

Brandschutzglas in der Praxis: typische Einbausituationen

Notwendige Flure und Treppenräume

Die LBO betrachtet sie als Lebensversicherung des Gebäudes. Wände notwendiger Flure sind in der Regel feuerhemmend (GK 3) bzw. hochfeuerhemmend (GK 4/5) auszuführen. Wer sie öffnen möchte, um Tageslicht in die Flure zu holen, muss die Verglasung in derselben Klasse ausführen wie die Wand. In der advance-Variante bietet ARDOREX® Arnold Fire dabei einen klaren Vorteil: Als 2-fach-Isolierglas erreicht es einen Ug-Wert von 1,1 W/(m²K) und erfüllt so neben dem Brandschutz zugleich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

Praxis-Tipp: Mit rahmenlosen Brandschutzverglasungen (Stoßfugen-Systemen) lassen sich Flure optisch weiten, ohne die EI-Vorgaben der LBO zu verletzen.

Brandschutz an der Grundstücksgrenze (Brandwand)

Steht ein Gebäude direkt auf der Grundstücksgrenze, verlangt die LBO eine Brandwand. Öffnungen sind darin grundsätzlich untersagt. Ausnahmen erlauben feststehende Brandschutzverglasungen, sofern sie die Klasse EI 90 (feuerbeständig) erfüllen und nicht zu öffnen sind. In der dichten Stadtbebauung ist das oft der einzige Weg, um Tageslicht in grenznahe Räume zu bringen. ARDOREX® Arnold Fire EI 90.24 im Verbundglas-Aufbau liefert dafür eine Lösung mit lediglich 50 mm Dicke und einem Gewicht ab 54 kg/m².

Fassadenüberschlag und Brandriegel

Bei großflächigen Glasfassaden droht, dass Feuer von außen aus einem Geschoss in das darüberliegende überschlägt. Die LBO verlangt deshalb häufig Brandsperren (Brandriegel) von mindestens 1 m Höhe aus nichtbrennbaren Baustoffen – oder eine entsprechende Brandschutzverglasung in diesem Bereich. Für den Einsatz in Außenwänden ist ARDOREX® nach EN 16034 und EN 14351-1 CE-zertifiziert (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

Nicht nur die Scheibe: das geprüfte Gesamtsystem entscheidet

Ein häufiger Praxisfehler ist es, allein die Glasscheibe zu betrachten. Die LBO verlangt jedoch den Verwendbarkeitsnachweis für das komplette Bauteil.

Der Systemgedanke

Brandschutzglas wirkt nur im Zusammenspiel mit dem geprüften Rahmenprofil (Stahl, Aluminium, Holz, Gipskarton bzw. leichte Trennwand), den passenden Glashaltern und Dichtungen sowie der fachgerechten Montage im Baukörper. ARDOREX® Arnold Fire ist in Metall-, Holz- und Gipssystemen geprüft und zugelassen. Zu den relevanten allgemeinen Bauartgenehmigungen zählen unter anderem Z-19.14-1833, Z-19.14-2118, Z-19.14-1993 und Z-19.14-2652 (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

Nachweise: abZ und aBG

Jede Brandschutzverglasung braucht einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. In Deutschland ist das meist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Schon geringe Abweichungen von der Zulassung – etwa größere Scheibenmaße – führen dazu, dass diese erlischt. Dann muss bspw. eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) bei der obersten Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Arnold Glas begleitet Planer bei den nötigen Nachweisen und Gutachten bereits ab Leistungsphase 2.

Wirtschaftlichkeit: mehr als reiner Brandschutz

  • Multifunktionalität: ARDOREX® advance verbindet Brandschutz mit Wärmedämmung (Ug bis 0,5 W/(m²K) im 3-fach-Isolierglasaufbau) und Schalldämmung (Rw bis 46 dB im Verbundglas, F90). Eine zusätzliche Vorsatzschale kann damit entfallen (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).
  • Versicherungsvorteile: Hochwertige Brandschutzkonzepte können sich positiv auf die Versicherungskonditionen im Industrie- und Gewerbebau auswirken.
  • Langlebigkeit: Dank einer UV-beständigen Zwischenschicht ohne zusätzliche UV-Schutzfolie bleibt die Verglasung über den gesamten Lebenszyklus transparent (Quelle: ARDOREX® Produktbroschüre).
  • Farbwiedergabe: Mit einem Ra-Wert bis zu 98 (Verbundglas) zeigt sich ARDOREX® nahezu farbneutral – ein Plus für architektonisch anspruchsvolle Projekte (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

ARDOREX® advance: Brandschutz und Gebäudeenergiegesetz vereint

Mit der advance-Reihe beantwortet Arnold Glas die steigenden Anforderungen an sommerlichen wie winterlichen Wärmeschutz bei gleichzeitigem Brandschutz. Während die klassischen Verbundgläser (EI 30 bis EI 120) vor allem für den Innenausbau gedacht sind, zielt die advance-Linie gezielt auf Fassaden und Außenwände.

Die wichtigsten technischen Kennwerte im Überblick (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024):

Aufbau

Klasse

Ug W/(m²K)

Lichttrans.

Gewicht

2-fach ISO

EI 30

1,1

77 %

ca. 55 kg/m²

2-fach ISO

EI 60

1,1

77 %

ca. 61 kg/m²

2-fach ISO

EI 90

1,1

76 %

ca. 74 kg/m²

3-fach ISO

EI 30

0,7

70 %

ca. 65 kg/m²

3-fach ISO

EI 60

0,7

69 %

ca. 71 kg/m²

3-fach ISO

EI 90

0,7

69 %

ca. 77 kg/m²

Hinweis: Beim 2-fach-Aufbau sind Ug-Werte bis 1,0 W/(m²K) und beim 3-fach-Aufbau bis 0,5 W/(m²K) möglich.

Entscheidend: Der niedrige Ug-Wert im 3-fach-Aufbau erfüllt die energetischen Mindestanforderungen des GEG, ohne dass eine separate Wärmedämmebene nötig wird. Schalldämmwerte werden ausschließlich für den Verbund (Mono) geprüft und ausgewiesen; das gesamte Bauteil ist bauseits individuell zu messen.

Mit System zum sicheren Entwurf

  • Gebäudeklasse nach LBO ermitteln.
  • Schutzziele der betroffenen Wände klären (Trennwand oder Brandwand).
  • EI-Klassifizierung für Fluchtwege festlegen.
  • Zulassungsbereiche – Maße und Rahmen – früh prüfen.
  • Arnold-Glas-Beratung ab Leistungsphase 2 einbinden – für Nachweise, vBG-Unterstützung und Systemberatung.

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Häufige Fragen zum Brandschutz in der LBO

Darf ich Brandschutzglas selbst zuschneiden?

Nein. Jede Scheibe wird werkseitig auf Maß gefertigt und versiegelt. Ein nachträglicher Zuschnitt zerstört die Hydrogelschicht und führt zum Erlöschen der Zulassung.

Gibt es Brandschutzglas in gebogener Form?

Ja, technisch machbar – meist jedoch nur über eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG), da Standardzulassungen in der Regel nur plane Scheiben erfassen.

Reicht Drahtglas als Brandschutz?

Nach heutiger LBO meist nicht mehr. Drahtglas erreicht oft nur Klasse E (Raumabschluss) und ist kein Sicherheitsglas (Verletzungsgefahr). Den aktuellen Anforderungen an Fluchtwege genügt es selten.

Wie erkenne ich eingebautes Brandschutzglas?

An der dauerhaften Kennzeichnung: Ein Stempel in einer Ecke nennt Hersteller, Typ und Klassifizierung (z. B. EI 30).

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Bei Sonderbauten fordert die LBO ein ganzheitliches Brandschutzkonzept, erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen. Darin werden auch Abweichungen von der LBO definiert und kompensiert.

Lassen sich Holzrahmen im Brandschutz einsetzen?

Ja. ARDOREX® ist in Konstruktionen aus Hart- und Nadelholz geprüft und zugelassen – als Sprossenwand im Innenbereich oder als Lichtband im Außenbereich. Systeme mit Holzprofilen erreichen bis zu EI 90 (Quelle: ARDOREX® Produktbroschüre).

Autor: Arnold Glas Marketingabteilung

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