Transparente Fassaden, offene Atrien und lichtdurchflutete Fluchtwege gehören heute zum architektonischen Standard. Was für den Entwurf einen Gewinn an Offenheit bedeutet, bewertet die Bauaufsicht jedoch als mögliche Brandlast und Gefahrenzone. Brandschutz ist in Deutschland deshalb kein freiwilliger Zusatz, sondern über die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer verbindlich geregelt.
Verantwortlich für die Komplexität ist der Föderalismus: Feuer verhält sich physikalisch überall gleich, die rechtlichen Vorgaben für Bauteile wie Brandschutzverglasungen weichen zwischen Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Berlin aber häufig im Detail voneinander ab. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert als Planer, Architekt oder Investor kostspielige Umplanungen, Verzögerungen bei der Abnahme – oder im Ernstfall die Haftung im Schadensfall.
Rechtsrahmen: von der Musterbauordnung zur Landesbauordnung
Die Musterbauordnung (MBO) gibt lediglich den Rahmen vor. Herausgegeben von der Bauministerkonferenz, besitzt sie selbst keine Gesetzeskraft, dient den 16 Ländern aber als Vorlage für ihre jeweilige Landesbauordnung.
Warum es überhaupt Unterschiede gibt
Jedes Bundesland darf die MBO an seine regionalen Erfordernisse anpassen. In der BauO NRW etwa finden sich für dicht bebaute Ballungsräume oft schärfere Brandschutzvorgaben, während die BayBO (Bayerische Bauordnung) zuletzt vor allem den Holzbau vereinfacht und dabei von der MBO abgewichen ist.
Für die Planung gilt: Ausschlaggebend ist stets die LBO jenes Landes, in dem gebaut wird. Hinzu kommen die einschlägigen Sonderbauverordnungen – etwa für Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten –, die die LBO-Vorgaben vielfach zusätzlich verschärfen oder konkretisieren.
Gebäudeklassen 1 bis 5 – der Ausgangspunkt der Planung
- GK 1 & 2: Freistehende Wohnhäuser oder kleine Einheiten bis 7 m Höhe; die inneren Brandschutzanforderungen bleiben moderat. Brandschutzglas kommt hier meist nur an Grundstücksgrenzen oder in besonderen Heizräumen ins Spiel.
- GK 3: Bauten bis 7 m Höhe mit mehr als zwei Nutzungseinheiten. Häufig verlangt die LBO feuerhemmende Bauteile (30 Minuten). Transparente Abschlüsse in Fluren müssen dann bereits die Brandschutznorm einhalten – beispielsweise mit ARDOREX® Arnold Fire in Klasse EI 30, das als Verbundglas bis zu 86 % Lichttransmission erreicht (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).
- GK 4: Gebäude bis 13 m Höhe mit Nutzungseinheiten bis 400 m². Die Anforderung wächst auf hochfeuerhemmend (60 Minuten). An dieser kritischen Schwelle steht oft die Entscheidung zwischen E 60 (reiner Raumabschluss) und EI 60 (mit Wärmedämmung) an. Bewährt hat sich hier ARDOREX® Arnold Fire EI 60.18 mit einem Ug-Wert von 4,6 W/(m²K) im Verbundglas.
- GK 5 & Sonderbauten: Gebäude über 13 m Höhe oder solche mit besonderer Art und Nutzung; hier gilt in der Regel feuerbeständig (90 Minuten). In den Treppenräumen dieser Klassen ist eine transparente Planung ohne hochleistungsfähiges Brandschutzglas (EI 90) kaum realisierbar. ARDOREX® Arnold Fire EI 90.24 erreicht diese Klasse bei bis zu 84 % Lichttransmission.
Was die LBO schützt: drei zentrale Ziele
- Brandentstehung vermeiden: Glas spielt dabei eine Nebenrolle, weil es als nichtbrennbarer Baustoff (A1/A2 nach DIN 4102) eingestuft ist.
- Brandausbreitung begrenzen: Hier kommt die Brandschutzverglasung zum Zug. Sie soll verhindern, dass Feuer von einem Brandabschnitt in den nächsten übergreift (Brandwände, Trennwände).
- Menschen und Tiere retten: das kritischste Ziel. Rettungswege – notwendige Flure und Treppenräume – müssen über eine definierte Dauer rauchfrei bleiben und vor Strahlungswärme schützen. Genau hier punktet ARDOREX®: Die Hydrogelschicht begrenzt die Temperatur auf der Kaltseite im Mittel auf weniger als 140 K über der Ausgangstemperatur.
E, EW und EI: die europäische Klassifizierung im Detail
Um die LBO-Vorgaben korrekt umzusetzen, müssen Planer die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 sicher beherrschen.
E (Integrity) – der Raumabschluss
Historisch als G-Glas geführt. Solche Verglasungen halten allein Flammen und Rauch zurück; die gefährliche Wärmestrahlung dringt nahezu ungehindert hindurch. Laut LBO nur dort zulässig, wo keine brennbaren Stoffe in der Nähe liegen und niemand unmittelbar gefährdet ist – etwa bei Oberlichtern oder Abschlüssen ohne Fluchtwegbezug.
EW (Radiation) – die Strahlungsbegrenzung
Eine Zwischenstufe, die in den deutschen LBOs selten ausdrücklich gefordert, aber oft als Kompensation eingesetzt wird. EW-Glas hält die Strahlungswärme in einem Meter Abstand unter 15 kW/m².
EI (Insulation) – die Wärmedämmung
National als F-Glas bezeichnet und der höchste Brandschutzstandard. EI-Glas schützt umfassend vor Flammen, Rauch und Hitze; auf der feuerabgewandten Seite darf sich die Scheibe im Mittel um höchstens 140 K über die Ausgangstemperatur erwärmen. ARDOREX® Arnold Fire deckt die Klassen EI 30 bis EI 120 ab (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024). Laut LBO ist EI für sämtliche Verglasungen in notwendigen Fluren und Treppenräumen zwingend – zur Sicherung der Evakuierung.


